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Unternehmensgrundsätze und Compliance der MEDTIP GmbH

Stand: 16.03.2026

I. Grundsatzerklärung zur verantwortungsvollen Unternehmensführung

Präambel

Die MEDTIP GmbH agiert als spezialisierte Personalvermittlungsagentur im Gesundheitsbereich mit Fokus auf die Gewinnung qualifizierter Pflegefachkräfte aus der Türkei. Aus ethischer Überzeugung und im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den migrierenden Fachkräften sowie den Gesundheitssystemen im Herkunfts- und Zielland verschreiben wir uns einer fairen, integren und rechtssicheren Vermittlungspraxis.

Bekenntnis zu ethischen Standards Grundlegend für unsere Unternehmenspolitik sind die sechs Leitprinzipien des Gütesiegels:

  • Schriftlichkeit: Für eine verlässliche Informationsgrundlage und objektive Überprüfbarkeit.

  • Unentgeltlichkeit: Konsequente Umsetzung des Employer-Pays-Prinzips.

  • Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos: Schutz der Pflegefachkraft vor unangemessenen Kosten oder Bindungen.

  • Transparenz: Offenlegung von Leistungen, Strukturen und Kosten gegenüber allen Beteiligten.

  • Nachhaltigkeit und Partizipation: Fokus auf langfristige Integration und Klärung gegenseitiger Erwartungen.

  • Gesamtverantwortung: Übernahme der Verantwortung für die gesamte Dienstleistungskette.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung folgender internationaler Normen:

  • WHO Global Code of Practice: Wir beachten die Vorgaben zur internationalen Anwerbung und stellen sicher, dass keine aktive Anwerbung aus Ländern der WHO-Negativliste (Stand 2026) erfolgt, wobei wir auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Fachkraft abstellen.

  • Employer-Pays-Prinzip: MEDTIP bekennt sich strikt zum Grundsatz, dass für Pflegefachpersonen keinerlei Vermittlungs- oder damit zusammenhängende Kosten entstehen dürfen.

  • UN & ILO Standards: Wir agieren nach Maßgabe der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der ILO Kernarbeitsnormen.

     

 

Regelungen zu Bindung und Rückzahlung

Wir verzichten in unseren Vermittlungsverträgen grundsätzlich auf Bindungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen, die dem Geist des Gütesiegels widersprechen. Sollte ein Abbruch des Prozesses durch die Fachkraft erfolgen, ist eine anteilige Rückzahlung tatsächlich entstandener Kosten im Herkunftsland (Sprachkurs, Visa, Übersetzungen) nur zulässig, wenn der Grund im Verschulden der Fachkraft liegt. Eine Rückzahlung ist in folgenden Fällen ausdrücklich ausgeschlossen:

  • Kündigung innerhalb der ersten 50 Unterrichtseinheiten.

  • Schwangerschaft oder Verlust eines nahen Angehörigen.

  • Nachgewiesene gesundheitliche Probleme oder höhere Gewalt.

  • Verstoß des Vermittlers gegen die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen.

  • Sämtliche Kosten, die in Deutschland oder für den Weg nach Deutschland angefallen sind, werden niemals zurückgefordert.

 

II. Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct)

MEDTIP gewährleistet ein faires Auftreten gegenüber allen Beteiligten als Grundlage jeder Geschäftsbeziehung.

Grundsätze im Vermittlungsprozess

  • Kostenfreiheit: Die Rekrutierung und Qualifizierung ist für die Kandidaten unentgeltlich. MEDTIP oder der Arbeitgeber übernehmen die Finanzierung der Sprachkurse, Visagebühren, Übersetzungen sowie des Flugtickets nach Deutschland.

  • Qualität & Behördenmanagement: Wir gewährleisten eine hohe Unterrichtsqualität und übernehmen den gesamten Prozess der Dokumentenprüfung und Einreichung der Anerkennungsunterlagen. Wir informieren die Fachkräfte dabei über ihre gesetzliche Wahlfreiheit zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang.

  • Transparenz: Jede Fachkraft erhält die KDA-Informationsbroschüre nachweislich mindestens sieben Tage vor Abschluss des Vermittlungsvertrages. Ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit allen Details (§ 299 SGB III) wird mindestens sieben Tage vor Abschluss des Arbeitsvertrages zur Verfügung gestellt.

  • Partner-Compliance: Wir sichern uns gegenüber unseren Geschäftspartnern (z.B. in der Türkei) vertraglich ein allgemeines sowie anlassbezogenes Prüfrecht und ein Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung unserer fairen Standards zu.

III. Beschwerdemanagement-Richtlinie

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Dieses Verfahren ermöglicht es Pflegefachkräften, Mitarbeitenden und Dritten, Beschwerden über soziale oder arbeitsrechtliche Auswirkungen unserer Tätigkeit einzureichen. MEDTIP verpflichtet sich, Beschwerden zuverlässig aufzunehmen und innerhalb von maximal drei Wochen zu bearbeiten.

2. Ziele und Prozess

  • Beschwerdeannahme: Beschwerden können formlos schriftlich (info@medtip.de) oder mündlich eingereicht werden.

  • Schutz: Wir garantieren den Schutz von Hinweisgebern gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

  • Dokumentation: Alle Vorgänge werden systematisch erfasst, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen.

3. Szenarien aus der Praxis

  • Beschwerden über Partner: Erfahren wir von unzulässigen Zahlungsaufforderungen durch Partner, mahnen wir diese ab, fordern Rückerstattung an die Fachkraft und beenden im Wiederholungsfall die Zusammenarbeit.

  • Beschwerden über Arbeitgeber: Bei Hinweisen auf Verstöße gegen den Arbeitsvertrag unterstützen wir die Fachkraft bei der Kontaktaufnahme zu neutralen Beratungsstellen.

 

MEDTIP GmbH

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Informationsbroschüre zur Arbeitsmigration im Bereich der Krankenpflege in Deutschland

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