Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MEDTIP GmbH
Innstraße 69b, 94032 Passau
(nachfolgend kurz „MEDTIP“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen MEDTIP und ihren Auftraggebern bei der Akquise und Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal aus dem Ausland zur Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gelten ergänzend zu den individuell geschlossenen Personalvermittlungsverträgen und sind fester Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
§ 2 Leistungsspektrum
MEDTIP unterstützt den Auftraggeber projektbezogen bei der Gewinnung von Pflegekräften für dessen deutsche Standorte.
Der Regelfall sieht vor, dass die vermittelten Personen zunächst als Pflegehilfskräfte einsteigen und nach erfolgreicher behördlicher Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse als examinierte Pflegefachkräfte übernommen werden.
Zum Leistungsumfang gehört die aktive Begleitung der Kandidaten während der sprachlichen Qualifizierung (bis zum Erreichen des visumsrelevanten Niveaus) sowie die Koordination und Überwachung der ausländerrechtlichen Verfahren bis zur Einreise. Individuelle Leistungen sind nach Absprache möglich.
MEDTIP informiert die Pflegefachperson über die gesetzlichen Regelungen zum Anerkennungsverfahren. Hierbei wird insbesondere auf die grundsätzliche Wahlfreiheit der Fachkraft zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung gemäß § 40 Abs. 3 PflBG hingewiesen.
§ 3 Vermittlungsprozess und Auftrag
Die Suche nach passenden Fachkräften erfolgt auf Basis einer schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Diese muss detaillierte Angaben zum Anforderungsprofil, zur Anzahl der Stellen, zur Vergütung sowie zu den Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes enthalten. Der Auftrag kommt durch die Bestätigung durch MEDTIP zustande.
MEDTIP präsentiert dem Auftraggeber qualifizierte Bewerberprofile. Bei beidseitigem Interesse moderiert MEDTIP (digitale) Kennenlerngespräche.
MEDTIP verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Dies beinhaltet insbesondere:
- Die strikte Einhaltung des WHO Global Code of Practice sowie der ILO-Kernarbeitsnormen und der UN-Menschenrechtsabkommen.
- Die Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für die Pflegefachkräfte (Employer Pays Principle); es werden weder direkt noch indirekt Gebühren von den Kandidaten erhoben.
- Die Übernahme der Gesamtverantwortung für die gesamte Dienstleistungskette.
- Die Achtung der Wahlfreiheit: Kandidaten haben jederzeit das Recht, einen angebotenen Arbeitsplatz oder zusätzliche Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Vertragserfüllung und Nachbesetzungsgarantie
Der Vermittlungsauftrag gilt in dem Moment als erfolgreich abgeschlossen, in dem ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Fachkraft unterzeichnet wurde. Der tatsächliche Termin des Dienstantritts ist für den Provisionsanspruch unerheblich.
Sollte ein Kandidat die Sprachausbildung abbrechen oder das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate enden, bemüht sich MEDTIP im Rahmen der zumutbaren Möglichkeiten um eine einmalige, kostenfreie Nachvermittlung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Abbruchs. Ein Anspruch auf das Finden einer Ersatzkraft besteht nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit geeigneter Profile; eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
§ 5 Vergütungsmodell und Zahlungskonditionen
Für die erfolgreiche Vermittlung wird ein Honorar fällig (zzgl. geltender Umsatzsteuer). Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung in drei Teilbeträgen:
- Rate 1: Bei Abschluss des Arbeitsvertrages.
- Rate 2: Bei Einreise der Fachkraft in Deutschland.
- Rate 3: Nach Ablauf einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer.
Das Honorar deckt das vereinbarte Leistungspaket ab. Zusätzliche Auslagen werden nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung in Euro (unbar) fällig.
§ 6 Haftung, Gewährleistung und Compliance-Pflichten
Haftung für Informationen
Die von MEDTIP zur Verfügung gestellten Informationen über die Kandidaten basieren auf den Angaben der Bewerber sowie Unterlagen Dritter (z. B. Zeugnisse, Zertifikate). MEDTIP führt eine gewissenhafte Plausibilitäts- und Sorgfaltsprüfung dieser Unterlagen durch. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, MEDTIP handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.
Leistungsumfang
MEDTIP schuldet die ordnungsgemäße Vermittlungsleistung und Prozessbegleitung, nicht jedoch den Erfolg der tatsächlichen Arbeitsleistung oder den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. MEDTIP haftet nicht für Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Fachkraft entstehen.
Zahlungsverbot und Rückzahlungsklauseln (Employer-Pays)
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des „Employer-Pays-Prinzips“. Er garantiert, dass die Arbeitsverträge mit den Fachkräften keinerlei Klauseln enthalten, die eine direkte oder indirekte Abwälzung der Vermittlungskosten auf die Fachkraft vorsehen. Rückzahlungsklauseln für sonstige Kosten (z. B. Sprachkurse) sind nur zulässig, sofern sie den strengen Verhältnismäßigkeitskriterien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entsprechen. MEDTIP behält sich vor, Verträge mit unzulässigen Klauseln abzulehnen und bei Zuwiderhandlung den Vermittlungsauftrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.
Integrationsverpflichtung des Auftraggebers
Zur Sicherung des Vermittlungserfolgs stellt der Auftraggeber sicher, dass angemessene Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration (z. B. Mentorenprogramme), zur kontinuierlichen Sprachförderung sowie zur fachlichen Einarbeitung vorgehalten werden. Der Auftraggeber unterstützt die Fachkraft aktiv bei der Wohnungssuche oder stellt angemessenen Wohnraum zur Verfügung.
Beschwerdeverfahren und Whistleblowing
MEDTIP hat für alle Beteiligten (Fachkräfte, Auftraggeber und Dritte) ein transparentes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Verstöße gegen Anwerbestandards oder ethische Grundsätze können jederzeit unter compliance@medtip.de gemeldet werden. MEDTIP garantiert eine vertrauliche Bearbeitung. Hinweisgebern dürfen aus einer Beschwerde keine Benachteiligungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes entstehen.
Prüfvorbehalt und Sanktionen
Zur Sicherung der Zertifizierungsvorgaben behält sich MEDTIP einen allgemeinen sowie einen anlassbezogenen Prüfvorbehalt hinsichtlich der Einhaltung der Gütesiegel-Standards durch den Auftraggeber vor. Schwere oder wiederholte Verstöße gegen diese AGB, die Grundsatzerklärung oder das Employer-Pays-Prinzip berechtigen MEDTIP zur fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit sowie zur Meldung des Verstoßes an die zuständige Gütegemeinschaft. Dies gilt auch für beauftragte Dritte und Freelancer.
§ 7 Verhaltenscodex
Die Unternehmens- und Verhaltensgrundsätze von MEDTIP sind integraler Bestandteil dieser AGB. Diese können jederzeit unter medtip.de/compliance eingesehen werden.
§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Zusammenarbeit ist auf unbestimmte Zeit angelegt, sofern keine Befristung vereinbart wurde. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt (insbesondere gemäß § 314 BGB). Im Falle eines Rücktritts gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB.
Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits laufende Vermittlungsprozesse werden gemäß den vereinbarten Konditionen zu Ende geführt, es sei denn, dies ist einer Partei aufgrund besonderer Umstände nicht zuzumuten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht sowie internationales Einheitsrecht sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist Passau.
Stand: März 2026